Bonte Reisen 2024

nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Be- tätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echt- zeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kun- den am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Bu- chung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Mög- lichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Da- tenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angebo-ten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschal- reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Bonte wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestä- tigung in Textform übermitteln. 1.4. Bonte weist dar- auf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschal- reiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Tele-ko- pien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nach- richten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und On- linedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufs- recht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außer- halb von Ge-schäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf de- nen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorherge- hende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. Bonte und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kunden-geldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird ge- gen Aushändigung des Sicherungsscheines eine An- zahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zah- lung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebe- ginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genann- ten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 30 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzah-lung nicht ent- sprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Bonte zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbe- haltungsrecht des Kunden besteht, so ist Bonte be- rechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pau- schalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebe- ginn, die nicht den Reise-preis betreffen 3.1. Abwei- chungen wesentlicher Eigenschaften von Reise-leis- tungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalrei- severtrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Bonte nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Bonte vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträch- tigen. 3.2. Bonte ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs-grund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprach- nachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Rei- seleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreise- vertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Bonte gleichzeitig mit Mitteilung 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflich- tungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots von Bonte und der Bu- chung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzen-den Informationen der Buchungs- grundlage für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Bonte vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Bonte vor, an das Bonte für die Dauer von 7 Werktagen ge- bunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Bonte be- züglich des neuen Angebots auf die Änderung hin- gewiesen und seine vorvertraglichen Informations- pflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Bonte die Annahme durch ausdrückli- che Erklärung oder Anzahlung erklärt. c) Die von Bonte gegebe-nen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zah- lungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Be- standteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. d) Der Kunde haftet für alle vertragli-chen Verpflichtun- gen von Mitreisenden, für die er die Buchung vor- nimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entspre- chende Verpflichtung durch ausdrückliche und ge- sonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefo-nische) sol- len mit dem Buchungsformular von Bonte erfolgen (bei EMails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformu-lars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde Bonte den Ab- schluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebe- stätigung (Annahmeerklärung) durch Bonte zustan- de. Bei oder unverzüg-lich nach Vertragsschluss wird Bonte dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht An- spruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Ver- tragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesen- heit beider Parteien oder außerhalb von Geschäfts- räumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektroni- schen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Teleme- dien) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von Bonte erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Bu- chungsformulars eine entsprechende Korrekturmög- lichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebo- tenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Spra-che. d) Soweit der Vertragstext von Bonte im Onlinebu- chungssystem gespeichert wird, wird der Kunde da- rüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Bestätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde Bonte den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Ver- tragsangebot ist der Kunde 7 Werktage ab Absen- dung der elektronischen Erklärung gebunden. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüg- lich auf elektronischem Weg bestätigt. g) Die Über- mittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen An- spruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Bu- chungsangaben. Bonte ist vielmehr frei in der Ent- scheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzu- nehmen oder nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von Bonte beim Kun- den zu Stande. i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Reisedienst Bonte GmbH & Co.KG (nachfolgend „Bonte“), bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stan- de kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! der Änderung gesetzten angemessenen Frist entwe- der die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Bonte gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisever-trag, gilt die Änderung als ange- nommen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungs-ansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistun- gen mit Män-geln behaftet sind. Hatte Bonte für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer even- tuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaf-fenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Diffe-renzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten 4. Preiserhöhung; Preissenkung 4.1. Bonte behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pau-schalrei- severtrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) eine Erhöhung der Steu-ern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristen-abgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkur- se sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, so- fern Bonte den Reisenden in Textform klar und ver- ständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiser- höhung mitteilt. 4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Perso-nen nach 4.1a) kann Bonte den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgen-den Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz be- zogenen Erhö-hung kann Bonte vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Anderen-falls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförde- rungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs- kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Bonte vom Kunden verlangen. b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufge- setzt wer-den. c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange er- höht werden, in dem sich die Reise dadurch für Bonte verteuert hat 4.4. Bonte ist verpflichtet, dem Kunden/ Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wech- selkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Bonte führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehr- betrag von Bonte zu erstatten. Bonte darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die Bonte tatsäch- lich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Bonte hat dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlan- gen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsaus- gaben entstanden sind. 4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. 4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Bonte gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten ange-messenen Frist entweder die Ände- rung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschal- reisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht inner-halb der von Bonte gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreise- vertrag, gilt die Änderung als angenommen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Stornokosten 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Rei- sebeginn vom Pauschalreisevertrag zurück-treten. Der Rücktritt ist gegenüber Bonte unter der vorste- hend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklä- ren, falls die Reise über einen Reisever-mittler ge- bucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegen- über erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Bonte den Anspruch auf den Rei- sepreis. Stattdessen kann Bonte eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen der Firma Reisedienst Bonte GmbH & Co.KG für Vertragsabschlüsse ab dem 01.12.2022 AGB 66 www.reisedienst-bonte.de

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