Mader Reisen - Die Kunst des Reisens 2024
144 AGB‘S & INFORMATIONSBLATT: Die Reisebedingungen & AGB‘s von Mader Reisen und Krautgartner im Sinne des Pau- schalreisegesetzes sowie das dazugehörige Informationsblatt „EU Pauschalreiserichtli- nie“ finden Sie auf www.maderreisen.at und www.krautgartner-bus.at . ANMELDUNG: - persönlich in den Büros von Mader, Krautgartner - schriftlich - telefonisch (ebenfalls verbindlich) - per E-Mail - online über unsere Buchungsportale FIXBUCHUNG UND REISEUNTERLAGEN: Nach erfolgter Buchung erhalten Sie eine Bu- chungsbestätigung mit Zahlschein. Kontrollie- ren Sie bitte alle Leistungen wie Einzelzimmer/ Doppelzimmer, Versicherung, Zusatzleistungen und Zusteigstelle. Der Name und Vorname muss mit dem Reisepass übereinstimmen. Die Reiseinformationen erhalten Sie ca. 2 Wochen vor Reiseantritt. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Sie erhalten nach der Buchung eine Buchungs- bestätigung. Spätestens 8 Tage nach Buchung, jedoch nicht früher als 11 Monate vor Abreise ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 20 Tage vor Abreise zu begleichen. Die gängigsten Kreditkarten werden akzeptiert. Eventuell unterschiedliche Zahlungsbedingungen von Fremdveranstaltern entnehmen Sie aus den Reise- und Zahlungs- bedingungen dieser. (Internetadressen siehe Punkt Reisebedingungen und Kundengeldab- sicherung gemäß EU Pauschalreiserichtlinie Fremdveranstalter) Gutscheine können nur in Abzug gebracht wer- den, wenn sie bei Buchung im Original bei uns einlangen. MINDESTTEILNEHMERZAHL: Wenn in der Reisebeschreibung nicht anders an- geführt, gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen. Natürlich sind wir bemüht eine Reise auch mit weniger Teilnehmern durchzuführen. Wir müssen uns in diesem Fall den Einsatz ei- nes Kleinbusses sowie die Stornierung der Rei- seleitung oder einen Kleingruppenzuschlag (bis zu 10% des Reisepreises) vorbehalten. Dieser ist deshalb notwendig, da bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl die Kosten für Be- gleitpersonen (Führer, Busfahrer,…) pro Person wesentlich höher sind als kalkuliert und auch die Hotelkosten durch Wegfall von ermäßigten Gruppenpreisen erhöht werden. Eine Änderung der Reiseleistungen ist damit nicht verbunden. Die entsprechende Aufzahlung wird spätes- tens 3 Wochen vor Reisebeginn festgelegt. Bei nachträglicher Überschreitung der Mindestteil- nehmerzahl wird dieser Zuschlag wieder rück- erstattet. WARTELISTE: Ist eine Reise ausgebucht, so haben Sie die Möglichkeit, sich unverbindlich auf die Wartelis- te setzen zu lassen. Tritt ein Reisegast zurück, werden Sie umgehend verständigt. PLATZRESERVIERUNG: Die Sitzplatzvergabe erfolgt nach Eingang der Buchung. Veränderungen infolge von Buseins- atzänderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Ausländische Busse verfügen teilweise nicht über ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND WICHTIGE INFORMATIONEN eigene Reiseleitersitze und haben eine andere Sitz- ordnung. In diesen Fällen müssen die reservierten Plätze den Gegebenheiten angepasst werden. Die- se Regelung gilt auch bei Kleingruppen, bei denen 8- oder 13-Sitzer Kleinbusse eingesetzt werden. Diese Sitzplatzverschiebungen sind geringfügige Leistungsänderungen, die den Charakter der Reise nicht verändern und daher keinen Refundierungs- oder Rücktrittsanspruch nach sich ziehen. Es gibt auch Reisen im Katalog, wo wir keine Sitzplatzre- servierung vornehmen können. Diesbezüglich er- halten Sie Informationen bei der Buchung. IHRE ZUSTEIGSTELLE: Auf Seite 8 finden Sie die aktuellen Zusteigstel- len für unsere Reisen. Wir bitten Sie, uns Ihre gewünschte Zusteigstelle bei der Buchung be- kannt zu geben. Bei einem nachträglichen Än- derungswunsch der Zusteigstelle, kann es mög- lich sein, dass diese nicht mehr angeboten wird. Bitte beachten Sie auch, dass nach Versendung der Reiseunterlagen nicht mehr alle angegebe- nen Zustiege buchbar sind, da wir hier bereits eine fixe Route festgelegt haben. Bitte beachten Sie, dass Sie eventuell per Zubringer (Taxi oder Kleinbus) zu Ihrem Hauptreisebus gebracht wer- den. NICHTRAUCHERREISEN: Das Rauchen in den Bussen ist nicht gestattet. Es sind jedoch Pausen vorgesehen, die neben- bei den Konsum von Kaffee und Erfrischungen ermöglichen. FLUGREISEN: Mit wenigen Ausnahmen haben Sie die Mög- lichkeit, Ihre Reise auch ab allen Flughäfen Österreichs anzutreten. Gerne überprüfen wir für Sie die entsprechenden Möglichkeiten und den Preis. Natürlich können Vielflieger bei un- seren Gruppenreisen Meilen sammeln. Eine entsprechende Gutschrift erfolgt lt. den ent- sprechenden Vertragsbedingungen. Auch eine Aufzahlung auf Business-Class ist in den meis- ten Fällen möglich. Flughafentaxen: Die Flug- hafentaxen und Sicherheitsgebühren sind im Pauschalpreis inkludiert. Bei Drucklegung war dieser Preis aktuell, ist jedoch veränderlich und wird bei der Reiseinformation auf den tatsächli- chen korrigiert. Luftverkehrsteuer: Eine von der Regierung eingeführte Luftverkehrsabgabe ab 2011 ist im Pauschalpreis inkludiert. Treibstoff- zuschlag: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es bei allen Transportmitteln Flug/Bus/ Schiff aufgrund des steigenden Öl- bzw. Kero- sinpreises zu nachträglichen Treibstoffzuschlä- gen kommen kann. Unsere Reisen sind für Menschen mit einge schränkter Mobilität eventuell nicht durchführ bar. Genaue Informationen erhalten Sie in unse ren Reisebüros. RÜCKTRITT DES REISENDEN UNTER ENTRICHTUNG EINER ENTSCHÄDIGUNGS- PAUSCHALE: Der Reisende ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr), vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveran- stalter – wobei aus Gründen der Beweisbarkeit Schriftform (per Post/E-mail) empfohlen wird - zu erklären. Wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rück- tritt auch gegenüber diesem erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) zu erklären. Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeit- punkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Ein- nahmen aus anderweitiger Verwendung der Rei- seleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden. 1. Folgende Entschädigungspauschalen kommen hierfür zur Anwendung: Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises 29. - 20. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises 19. - 10. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises 09. - 04. Tag vor Reiseantritt 65 % des Reisepreises ab 72 Stunden vor Reiseantritt 85 % des Reisepreises Bei Nichterscheinen (No Show) 100 % des Reisepreises Für den Fall einer Doppelzimmerbuchung und den Ausfall eines Doppelzimmerreiseteilneh- mers ist es für den verbleibenden Reiseteilneh- mer verpflichtend den Einzelzimmerzuschlag vor Reiseantritt zu bezahlen. 2. Spezielle Stornobedingungen 2.1. Musikreisen Bei Stornierung einer Musikreise kommen die Stornosätze laut Punkt 1 für den Reisepreis ab- züglich der Eintrittskarten zur Anwendung. Die Eintrittskarten werden voll verrechnet. 2.2. Kreuzfahrten 120 bis 91 Tage vor Reiseantritt:25 % des Reisepreises 90 bis 61 Tage vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises 60 bis 41 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises 40 bis 31 Tage vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises 30 bis 11 Tage vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises 10 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises Betrifft der Rücktritt einen Platz in einer Doppel- oder Mehrbettkabine beträgt der pauschalierte Schadensersatzanspruch in der Regel 100 % des Reisepreises des zurücktretenden Kunden. 2.3. Zusatzleistungen Versicherung, Musicalkarten, Konzert- oder Opernkarten sowie City Cards, Transfer-Wert- karten, Ausflüge, Eintrittskarten etc. sind bei Buchung vollständig zu bezahlen und können nicht zurückerstattet werden. Die Verkaufs- preise können unter Umständen, besonders bei stark nachgefragten oder ausverkauften Veran- staltungen, erheblich vom auf den Tickets auf- gedruckten Preis abweichen, da ein Bezug von begehrten Karten nicht immer beim Veranstal- ter erfolgen kann. 2.4. Fremdveranstalter Bei Reisen, bei denen andere Veranstalter als Mader/Krautgartner angegeben sind (z.B.: Pri- ma Reisen, RPB,…) gelten die Stornobedingun- gen des jew. Veranstalters. Diese finden Sie on- line auf der Homepage der Veranstalter oder wir händigen Sie Ihnen gern auf Wunsch aus. ABWICKLUNG DER STORNIERUNG BEI STORNOVERSICHERUNG: Eine Stornierung ist dem Veranstalter unverzüg- lich, am besten schriftlich mitzuteilen. Sie erhal- ten von uns ein Schadensformular der Versiche- rung. Das ausgefüllte, im Krankheitsfall vom Arzt bestätigte Formular, senden Sie bitte ehestmög- lich an uns zurück. Wir leiten dieses umgehend an die Versicherung weiter und verständigen Sie, sobald die Bearbeitung seitens der Versicherung abgeschlossen ist. Falls Sie eine Rücküberwei-
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