Engelhardt - Reisen 2024

Tel. 06124 723 77 11 - www.engelhardt-bustouristik.de 114 Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Engelhardt Bustouristik GmbH (nachstehend ENG abgekürzt), im Bu- chungsfall zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§651a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1.) Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen des Kunden Für alle Buchungswege gilt: 1.1. Grundlage des Angebotes von ENG und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzen- den Informationen von ENG für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. 1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von ENG vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von ENG vor, an das ENG für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Ange- bots zustande, soweit ENG bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde die An- nahme innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. 1.3. Die von ENG gegebenen vorvertraglichen Informati- onen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistun- gen, den Reisepreis und allen zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestanteil des Pau- schalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. 1.4. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernom- men hat. 1.5. Für die Buchung, die schriftlich, mündlich, per E-Mail, per Telefax oder telefonisch erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde ENG den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 10 Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestäti- gung (Anmeldeerklärung) durch ENG zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird ENG dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entspre- chende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Ge- schäftsräumen erfolgte. c) Der Kunde erhält nach Vertragsabschluss eine schriftli- che Reisebestätigung und ca. 8-10 Tage vor Reisebeginn eine Reiseinformation mit Abfahrtszeit und Abfahrtsort. Die Platzreservierung erfolgt in der Reihenfolge der An- meldung. Ein Anspruch auf bestimmte Sitzplätze ist jedoch ausgeschlossen. 1.6. ENG weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, ins- besondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleitungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, Allgemeine Hinweise und Reisebedingungen der Engelhardt Bustouristik GmbH es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2.) Bezahlung 2.1. ENG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Rei- sepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungs- vertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird ohne weitere Aufforderung 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 21 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. Überweisungen bitten wir unter Angabe der Buchungs- und Reisenummer zu leisten. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkei- ten, obwohl ENG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist ENG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten. 3.) Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reise- leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreise- vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ENG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind ENG vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. ENG ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsände- rungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs- grund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschal- reisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, in- nerhalb einer von ENG gleichzeitig mit Mitteilung der Ände- rung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von ENG gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unbe- rührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln be- haftet sind. Hatte ENG für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend §651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4.) Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten 4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pau- schalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ENG unter der nachfolgenden angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wir empfohlen den Rücktritt in Text- form zu erklären. 4.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert ENG den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ENG eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Reise nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträch- tigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von ENG unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 4.3. ENG hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rück- trittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berück- sichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die pauschale Entschädi- gung wird bei Bus- und Flugreisen unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: - bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 10 % - ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 30 % - ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 40 % - ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 60 % - ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 70 % - ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80 % - am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % 4.4. Wird durch die Teilstornierung einer Buchung die Umbuchung in eine andere Zimmerart (z.B. Einzelzimmer) notwendig, so hat der Stornierende etwaige Mehrkosten (z.B. Einzelzimmerzuschlag) zu übernehmen. 4.5. Sind bei einer Reise Theater-, Opern-, Musical- oder Veranstaltungskarten gebucht, wird bei Stornierung der Gegenwert der Eintrittskarte berechnet, falls diese nicht anderweitig genutzt werden können. 4.6. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ENG nachzuweisen, dass ENG überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ENG geforderte Entschädigungspauschale. 4.7. ENG behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pau- schalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit ENG nachweist, dass ENG wesentlich höhere Auf- wendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstan- den sind. In diesem Fall ist ENG verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Auf- wendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.8. Ist ENG infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651h Abs. 5 BGB unberührt. 4.9. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB von ENG durch Mitteilung auf einem dauerhaften Da- tenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie ENG 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 4.10. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversiche- rung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rück- führungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 5.) Umbuchungen 5.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Rei- seziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leis- tungen besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil ENG keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenfrei möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann ENG bei Einhaltung der nachstehen- den Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von

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