Engelhardt - Reisen 2023
Tel. 06124 723 77 11 - www.engelhardt-bustouristik.de 105 Reise-Rücktrittsversicherung • Versicherungssumme bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreises Urlaubsgarantie • zusätzlicher Kostenersatz bei Reiseab- bruch, bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise Reise-Krankenversicherung Bei Krankheit oder Unfall im Ausland erstatten wir Ihnen die Kosten für: • ambulante Behandlung beim Arzt, Zahnarzt, Medikamente • stationäre Behandlung im Kranken- haus einschließlich Operationen • medizinisch sinnvolle Rücktransporte (auch Rettungsflüge) Reise-Rücktrittsversicherung + Urlaubsgarantie Versicherungsleistung • Wenn Sie von einer Reise außerplanmäßig – z. B. wegen unerwarteter schwerer Erkrankung, Unfall, Verlust des Arbeitsplatzes – vor Reise- beginn zurücktreten oder die Reise verspätet antreten müssen, ersetzen wir Ihnen – die Rücktrittskosten – die Mehrkosten einer verspäteten Hinreise – Kostenersatz bei Reiseabbruch, bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise 3 x besser Schutz Plus Europa, bis 45 Tage Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt! Abschlussfrist: Bitte schließen Sie Ihre Reiseversicherung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ab. Hinweis: Die Prämien gelten zum Zeitpunkt des Katalogdruckes und können sich zum Zeitpunkt der Reisebuchung geändert haben. Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie im Reisebüro. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter www.hmrv.de/avb abrufen. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2018 (T-D) der HanseMerkur Reiseversicherung AG. Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren: Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerde- stellen gerichtet werden: Zuständig für alle Versicherungszweige: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de AZ 657 10.20 3 x besser-Schutz ohne Selbstbehalt Reisepreis je Person bis EUR Prämie je Person EUR 100,– 15,– 300,– 20,– 600,– 30,– 1.000,– 38,– 1.001,– bis 10.000,– 48,– Reise-Rücktritt + Urlaubsgarantie ohne Selbstbehalt Reisepreis je Person bis EUR Prämie je Person EUR 100,– 12,– 300,– 18,– 600,– 24,– 1.000,– 34,– 1.001– bis 10.000,– 40,– Notfall-Versicherung • Notruf-Service, weltweit – rund um die Uhr Diese Reiseversicherungen können generell nicht abgeschlossen werden für Kreuzfahrten (Hochseetouristik) sowie für Flugreisen mit einem Reisepreis von mehr als 2.000,– EUR. Alles ohne Selbstbehalt! AZ 657_1020_SRG_A5.indd 1 20.10.20 09:53 Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651 a des Bürgerlichen Gesetzbuches Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleis- tungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Engelhardt Bustouristik GmbH, Kohlstr. 4, 65321 Heidenrod trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informati- onen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pau- schalreisevertrages. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbe- griffener Reiseleistungen. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffprei- se) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrück- lich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preis- senkung, wenn die entsprechenden Kosten sich ver- ringern. Die Reisenden können ohne Zuzahlung einer Rück- trittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pau- schalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnli- cher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zuzahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zu- rücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemesse- nen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungs- gemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkos- ten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr den Vertrag kündigen, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht wer- den und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbrin- gung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. Der Reisende hat Anspruch auch eine Preisminde- rung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleis- tungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Bei- stand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Rei- severanstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und die die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Engelhardt Bustouristik GmbH hat eine Insolvenzabsi- cherung mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Telefon 0049 (0) 40 53 799 360 abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Engelhardt Reisen GmbH verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www. umsetzung-richtlinieeu2015-2302.de
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MTk3MzMy